SRS Rettungsdienst * Swiss-Inline-Cup A-Serie 2005

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Rettungskosten-Versicherung

Gemäss dem aktuellen Krankenversicherungsgesetz KVG werden Krankentransporte nur zu 50% von der Versicherung übernommen. Jährlich ist die Summe sogar auf CHF 500.- begrenzt.  Allenfalls kann auch noch die Franchise fällig werden.
Weitere Informationen zur "ETA-GLOB Card 144" Rettungskarte finden Sie hier --> Link zu den ETA-GLOB Details

SRS-Gönner

Als SRS-Gönner anerkennen Sie unsere Arbeit und unterstützen diese finanziell. Im Gegenzug unterstützt der SRS Rettungsdienst Sie bei einem Notfall. Als SRS-Gönner werden die folgenden Kosten, sofern nicht durch Ihre Versicherung übernommen, über unsere Rückversicherung abgegolten (inkl. allfälliger Selbstbehalt):
- 1. Untersuchung durch den SRS Notarzt vor Ort, 1. Wundversorgung / Notfallmassnahmen / Beratung über den weiteren Verlauf
- Nötigenfalls Ambulanztransport für Detaildiagnose oder Behandlung ins nächste Spital
- Nötigenfalls Ambulanz- oder Taxitransport vom Einlieferungsspital an Ihren Wohnort bzw. ins Zielspital in Ihrem Wohnkanton
- Abrechnung mit Ihrer Versicherung / Übernahme von Selbstbehalt / Franchise

Nicht übernommen werden Leistungen, welche nicht durch den SRS Rettungsdienst beauftragt oder ausgeführt werden. Ebenso werden Leistungen von weiteren Arzt- oder Spitalleistungen oder weitere Heilungskosten nicht durch den SRS Rettungsdienst übernommen.

Gönnerbetrag: Einzelperson mind. CHF 20.-  Familie mind. CHF 30.-   Als Zusatz zur "ETA-GLOB Card144" Rettungskarte.
Die Obergrenze des Gönnerbetrages überlassen wir gerne Ihnen.
Wir garantieren Ihnen, dass Ihr Betrag nur zielgerichtet verwendet wird. Wir bedanken uns herzlichst für Ihre Unterstützung.

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